AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundsätzliches
Die nachfolgenden Bedingungen werden bei einer Bestellung vollständig durch den Kunden anerkannt bzw. sind Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen Firma Schlosser und dem Kunden.
Beauftragung für die Einrichtung einer Halteverbotszone
Durch die Zusendung der behördlichen Genehmigung kommt der Auftrag zu stande. Dieses kann per Fax, Mail oder Post erfolgen. Eine Bestätigung erfolgt nur auf Wunsch.
Daten für die Beauftragung
Eine Rechnungsadresse und eine Rückrufnummer sind bei der Beauftragung anzugeben
Sonstiges
Beauftragen Sie uns rechtzeitig – spätestens eine Woche vor dem Termin Ihres Umzuges usw. – und bedenken Sie die Fristangaben der Verkehrsbehörde.
Preise und Rechnungsbetrag
Die Preise und der Rechnungsbetrag verstehen sich immer als Bruttoendbetrag inkl. gesetzlicher MwSt.
Nachberechnung
Eventuell nötige Nachberechnungen werden vorher abgeklärt.
Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
Reklamation
Die Reklamation einer Halteverbotszone muss spätestens am Gültigkeitstag erfolgen, andernfalls ist eine Reklamation ausgeschlossen.
Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.
Aufstellung der Halteverbotszone
Haftung
Die Firma Schlosser haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die durch Diebstahl oder unberechtigte Veränderung einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone gestohlen oder verändert worden sein, so muss der Kunde die Firma Schlosser informieren. Die Kosten für den Verlust von Schilder trägt der Mieter.
Die Haftung seitens der Firma Schlosser ist auf Höhe des vereinbarten Kosten der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und deren Folgen oder wegen sonstiger Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgelts bzw. eine Rückerstattung des Entgelts beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgelts obliegt der Firma Schlosser.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Wiesbaden.